Rechtsgebiete
Unsere Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht beraten wir Sie kompetent in nachfolgenden Themen.
Familienrecht
Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsrecht, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Sorgerechtsfragen
Erbrecht
Vermögensnachfolge, Erbverträge, Vorsorgevollmachten, Pflichtteilsrecht, Nachlassabwicklung
Arbeitsrecht
Arbeitsvertragsgestaltung, Kündigung, Aufhebungsverträge, Arbeitsrecht im Insolvenzfall…mehr lesen
Verkehrsrecht
Verkehrszivilrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Miet-/Wohnungseigentumsrecht
Prüfung von Mietverträgen/ Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen
Inkasso
Geltendmachung von Forderungen, Mahnbescheide, Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung, Mengeninkasso
Warum die Anwaltskanzlei Adelmann für Sie die richtige Wahl ist?
Die Anwaltskanzlei Adelmann ist eine in allen wesentlichen Bereichen des Zivilrechts spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Durch Erfahrung, maßgeschneiderte Beratung und interdisziplinäre Zusammenarbeit bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung bei der Lösung Ihrer Rechtsfragen im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wohneigentums- und Mietrecht.
Neben der Betreuung unserer Mandanten im Landkreis Rhön-Grabfeld (Bad Neustadt, Bad Königshofen, Hammelburg, Münnerstadt, Mellrichstadt, Bad Kissingen) nehmen wir auch Mandate überregional und im Ausland wahr. Wir bieten Ihnen Korrespondenz auf Englisch, Französisch und Italienisch.
BETREUUNG
Fullservice Betreuung unserer Mandanten
Wir möchten Ihre Interessen bestmöglich vertreten. Zu umfassender Rechtsberatung gehört für uns optimierte Kundenbetreuung. Die Anwaltskanzlei Adelmann arbeitet vollständig papierlos nach effizienten Prozessen und hat die gesamte Organisation auf digitalisierte Akten umgestellt. So können Ihre Anfragen immer schnell und umfassend beantwortet werden. Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz!
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
RA Rupert Adelmann
Rupert Adelmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg und war als Referendar in Paris, Lausanne und Mailand tätig. 1982 gründete er seine eigene Kanzlei in Bad Neustadt/Saale. Er besitzt die Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht und ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Deutsch – Italienischen und Deutsch-Französischen Juristenvereinigung. Er führt Verhandlungen in den Sprachen deutsch, englisch, französisch und italienisch.
Kosten
Honorar
Die Vergütung von Rechtsanwälten unterliegt den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses sieht in vielen zivilrechtlichen Belangen eine vom Streitwert abhängige Vergütung vor. Gerne bieten wir Ihnen eine ausführliche Erläuterung, wie sich das während einer Beratung anfallende Honorar zusammensetzt.
Rechtsschutz
Bei rechtsschutzversicherten Mandanten übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die erforderlichen Gerichtskosten. In Zivilverfahren muß bei Klageerhebung vom Kläger der vollständige Gerichtskostensatz 1. Instanz mit der Klageerhebung eingezahlt werden, damit die Sache vom Gericht auch bearbeitet wird. Erhält ein Kläger Prozeßkostenhilfe, entfällt die Einzahlungspflicht der Gerichtskosten für ihn.
Gerichtskosten
Vor den deutschen Gerichten fallen Gerichtskosten in unterschiedlicher Höhe an. Die Höhe der Gerichtsgebühr ist abhängig vom Streitwert. Bei rechtsschutzversicherten Mandanten übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die anfallenden Gerichtskosten. In Zivilverfahren muß bei Klageerhebung vom Kläger der vollständige Gerichtskostensatz 1. Instanz mit der Klageerhebung eingezahlt werden, damit die Klage vom Gericht auch bearbeitet wird. Erhält ein Kläger Prozeßkostenhilfe, entfällt die Einzahlungspflicht der Gerichtskosten. Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, so werden die Gerichtskosten auf ein Drittel reduziert. Ein Arbeitsgerichtsverfahren bleibt gerichtskostenfrei, wenn ein Vergleich geschlossen wird.
Prozesskostenhilfe
Nicht jeder hat die finanziellen Mittel, die Kosten für einen Rechtsbeistandes zu tragen. Um im Fall eines Rechtsstreits dennoch kompetente Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können, kommt die Staatskasse für die Kosten des Anwaltes auf. Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für die Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufgebracht werden können und keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit besteht. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche auf staatliche Hilfe.